Balkonkraftwerke

Sonnenstrom ganz einfach selbst erzeugen
Mit Stecker-Solaranlagen gegen steigende Energiekosten
Noch nie war Energiewende so einfach! Mit einer Stecker-Solaranlage erzeugen Sie ganz leicht ihren eigenen Sonnenstrom: Das Modul aufstellen oder aufhängen, den Wechselrichter anstecken und die Anlage an eine beliebige Steckdose anschließen ‒ schon können Sie sparen.
Ihr Stromzähler wird langsamer laufen oder sogar zum Stillstand kommen. Durch die niedrigere Stromrechnung wird sich Ihre Investition von ein paar Hundert Euro in einigen Jahren bezahlt machen. Von dann an produzieren Sie Ihren eigenen Ökostrom kostenlos ‒ für viele weitere Jahre.
Sie müssen dazu kein Hausbesitzer sein. Stecker-Solaranlagen, die auch als Balkonkraftwerke oder Plugin-Solargeräte bezeichnet werden, können am Balkongeländer oder an der Hauswand hängen, auf der Garage, dem Carport oder einem Flachdach stehen. Sie brauchen auch nicht unbedingt einen Elektriker für die Installation, Selbermachen ist möglich.
Doch die Stromerzeugung mit Stecker-Solaranlagen wird in Deutschland noch immer durch unverhältnismäßig strenge Vorgaben und übermäßige Bürokratie behindert, Verbraucher werden verunsichert. Davon sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu Stecker-Solargeräten ‒ oder Balkonkraftwerken ‒ für Sie zusammengestellt.
Stecker-Solaranlage kaufen |
Sie möchten ein Steckersolargerät lokal im Main-Taunus-Kreis kaufen? Wir kooperieren mit der Hauptsache Grün GmbH aus Hofheim. Die Geräte können über www.hauptsache-gruen.de bestellt und in Kelkheim abgeholt werden. Auch eine Lieferung zu Ihnen nach Hause ist möglich. Beides ist nachhaltiger, als Solarmodule einzeln auf Einwegpaletten durch Deutschland zu schicken.
Hauptsache Grün GmbH |
Häufig gestellte Fragen
Ein oder zwei Solarmodule werden mit einem oder zwei Mikrowechselrichtern verbunden, um den Gleichstrom der Module in Wechselstrom zu wandeln. Dieser Wechselstrom kann über eine Steckdose direkt ins Hausnetz eingespeist werden, wo er sofort von allen laufenden Geräten verbraucht wird, also etwa vom Kühlschrank, dem WLAN-Router oder einem PC. Mit einem Adapter für die Einspeisesteckdose können Sie den selbst erzeugten Strom messen.
Der selbst erzeugte Strom wird in der Regel auch gleich im eigenen Haushalt verbraucht und nicht gespeichert. Sollte an einem sonnigen Tag einmal mehr Strom erzeugt werden als zu diesem Zeitpunkt benötigt, fließt dieser überschüssige Strom ins öffentliche Netz. Eine Vergütung dafür erhalten Sie nicht, da ein Antrag darauf mit unverhältnismäßig viel Aufwand und Bürokratie verbunden wäre.
Ganz klar: ja. Sie müssen lediglich die geltenden Gesetze einhalten. So muss Ihre Anlage etwa dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen, eine schädliche Wirkung auf das öffentliche Stromnetz muss ausgeschlossen sein. Letzteres garantiert eine Konformitätserklärung für den Wechselrichter des Stecker-Solargerätes gemäß VDE AR 4105.
Im Prinzip gibt es kein Limit, doch mit der erzeugten Leistung wachsen die technischen und rechtlichen Anforderungen. Allgemein akzeptiert ist, dass Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt auch durch Laien beim Netzbetreiber angemeldet werden dürfen. Entscheidend ist allein die Ausgangsleistung des Wechselrichters, nicht die Leistung der angeschlossenen Solarmodule. Liegt die Ausgangsleistung über 600 Watt, so wird erwartet, dass eine Elektrofachkraft die Anlage anmeldet. Außerdem wird dann wohl eine separate Einspeiseleitung mit eigener Absicherung erforderlich, und die Frage kommt auf, ob der Ertrag den Aufwand noch rechtfertigt. Womöglich bietet sich dann eine vollwertige Solaranlage für Ihr Dach an. Dazu können Sie uns gerne ansprechen.
Am Markt haben sich zwei Leistungsklassen etabliert. Kleine Anlagen mit einem Solarmodul haben eine Ausgangsleistung des Wechselrichters um die 300 Watt. Anlagen mit zwei Solarmodulen liefern bis zu 600 Watt Strom. Welche Sie wählen sollten, hängt von Ihrem Verbrauchsprofil ab: Wieviel Strom wird zu welcher Tageszeit benötigt? Bedenken Sie, dass nicht selbst verbrauchter Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und Ihnen damit verloren geht.
In der Regel empfehlen wir für kleine Haushalte mit 1 bis 2 Personen, die sich tagsüber nicht beide dauernd zuhause aufhalten, eine 300-Watt-Anlage. Für Familien mit höherem Verbrauch während des Tages könnte eine 600-Watt-Anlage sinnvoll sein. Wenn Sie etwas für die Energiewende tun wollen und Geld nur eine Nebenrolle spielt, installieren Sie die große Anlage ‒ in dem Bewusstsein, dass der überschüssige Solarstrom von jemand anderem genutzt wird.
Haben Sie eine große Dachfläche zur Verfügung, dürfte eine vollwertige Photovoltaik-Anlage sinnvoller sein als eine Stecker-Solaranlage. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.
Der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGE) sind keine Unfälle mit Stecker-Solaranlagen bekannt, obwohl schon hunderttausende Geräte allein in Deutschland verkauft wurden. Trotzdem halten sich Gerüchte über angebliche Gefahren hartnäckig. „Versorger, Netzbetreiber und Behörden haben in der Vergangenheit mit Horrormeldungen vor der Nutzung der Geräte gewarnt“, sagt Thomas Seltmann, Referent für Photovoltaik der Verbraucherzentrale NRW. „Diese Warnungen waren völlig übertrieben und basierten größtenteils auf unrealistischen oder auch falschen Annahmen. Und sie sind mit der nun geänderten Installationsnorm hinfällig. Inzwischen liegen außerdem wissenschaftlich fundierte Untersuchungen und Studien zu diesen Fragen vor, die keine wesentlichen Gefahren aufzeigen. Der Betrieb vieler anderer Haushaltsgeräte wie Wäschetrockner, Bügeleisen und Toaster ist weitaus gefährlicher.“1
Das ist der wohl größte Streitpunkt zwischen dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) einerseits sowie Befürwortern der schnellen und einfachen Energiewende in Bürgerhand. Die VDE-Normen sehen einen speziellen Einspeisestecker wie den „Wieland-Stecker“ und eine zugehörige Steckdose vor. Doch die darf nur ein Elektriker setzen, auf den Sie erstmal warten müssten. Die Kosten von wahrscheinlich 150 bis 200 sind hoch und verzögern die Amortisation Ihrer Investition erheblich. Der VDE ist jedoch bloß ein eingetragener Verein, seine Normen haben keine Gesetzeskraft. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGE) vertritt, dass auch eine gewöhnliche Schuko-Steckdose für die Stromeinspeisung geeignet ist. Ihr sind keine Fälle bekannt, in denen es dadurch zu Unfällen kam. Der „Wieland-Stecker“ ist eine typisch deutsche Angelegenheit. Selbst in den Normungsgremien streiten sich die Fachleute über deren Notwendigkeit. In Österreich oder den Niederlanden etwa werden Stecker-Solargeräte ganz selbstverständlich mit Schukostecker verbunden.
Nein, auch wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird. Denn der Wechselrichter der Stecker-Solaranlage kann nur Wechselstrom einspeisen, wenn er Spannung und Frequenz (50 Hz) aus dem Stromnetz bekommt. Zieht man den Schukostecker aus der Dose, schaltet auch der Wechselrichter innerhalb von höchstens 0,2 Sekunden ab. So schnell könnte man die Kontakte wohl gar nicht berühren. Dieser sogenannten NA-Schutz ist bei allen Photovoltaik-Wechselrichtern seit vielen Jahren vorgeschrieben. Einen entsprechenden Konformitätsnachweis kann Ihnen der Händler des Gerätes vorlegen. Ein zusätzlicher Berührungsschutz für die Kontakte, wie er beim „Wieland-Stecker“ gegeben ist, schafft daher aus unserer Sicht keinen praktischen Mehrwert.
Der Vorteil von Stecker-Solaranlagen ist, dass sie auch von Laien einfach installiert und angeschlossen werden können, wenn es in der Nähe (etwa auf dem Balkon) eine (Außen-)Steckdose gibt. Das gilt allerdings nur für Anlagen mit Schukostecker. Wenn Sie einen „Wieland-Stecker“ verwenden wollen und dafür eine spezielle Steckdose gesetzt werden muss, kommen Sie nicht umhin, einen Elektriker zu beauftragen. Bedenken Sie, dass Sie als Mieter einer Wohnung beim Auszug wieder einen Elektriker beauftragen müssten, um die Steckdose nochmals zu wechseln. Eine Leitungsprüfung durch einen Elektriker könnte sinnvoll sein, wenn es sich um eine sehr alte Hausinstallation handelt und Zweifel an deren Zuverlässigkeit bestehen.
Das ist laut Untersuchungen sehr unwahrscheinlich. Stromkreise werden in Deutschland in der Regel mit einem Leitungsschutzschalter abgesichert, der einen Strom von nominal bis zu 16 Ampere zulässt. Durch ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Leistung würde bei voller Sonneneinstrahlung ein zusätzlicher Strom von 2,6 Ampere eingespeist. In seltenen, extremen Konstellationen kann es dadurch auf einem kurzen Leitungsabschnitt zu einer vorübergehenden Belastung kommen, die über das von der Norm vorgesehene Maß hinausgeht. Eine umfangreiche Studie zur Sicherheit von Stecker-Solargeräten kommt zu dem Schluss, dass die eingespeisten 2,6 Ampere die Kabel zwar messbar erwärmen können, dass die Temperaturen aber nicht in einem kritischen Bereich liegen.
Um ganz sicher zu gehen, können Sie Ihre Hausinstallation selbst genauer in Augenschein nehmen. Welche Steckdose haben Sie zur Einspeisung ihres Balkonstroms auserkoren? Schauen Sie in den Verteilerkasten der Hausinstallation: Mit etwas Glück hängt die Außensteckdose auf Ihrem Balkon an einem separaten Stromkreis ‒ dann brauchen Sie sich gar keine Gedanken mehr zu machen. Geht das aus Ihrem Installationsplan nicht hervor, können Sie es selbst herausfinden. Stecken Sie dazu ein Elektrogerät an die Steckdose an und schalten Sie es ein. Nun nehmen Sie die Sicherungen nacheinander raus, bis das Elektrogerät ausgeht. Legen Sie alle anderen Sicherungen wieder ein. Nun testen Sie die übrigen Steckdosen: Welche hängt noch am Einspeisestromkreis? Diese Dosen können Sie markieren und darauf achten, dass dort keine besonders großen Verbraucher wie Wasserkocher, Elektroheizungen oder Klimageräte betrieben werden.
Sind in Ihrer Hausinstallation noch die alten Schraubsicherungen verbaut, können Sie die Sicherung des Einspeisestromkreises selbst gegen eine um mindestens 3 Ampere niedrigere Sicherung austauschen. Auch bei den neueren Sicherungsautomaten ist so ein Austausch möglich, aber den müsste ein Elektriker vornehmen.
Nein, aber sie muss nach vorherrschender Rechtsauffassung bei der Bundesnetzagentur (BNA) und bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Die BNA betreibt dafür das Marktstammdatenregister. Die Netzbetreiber halten in der Regel eigene vereinfachte Formulare bereit. Den für Ihre Region zuständigen Netzbetreiber können Sie Ihrer Stromrechnung und der Kennzeichnung Ihres Stromzählers entnehmen. Im Main-Taunus-Kreis ist das die Syna GmbH.
Damit müssen Sie leider rechnen. Denn viele Netzbetreiber haben kein Interesse daran, dass Sie als Stromkunde selbst Solarstrom produzieren. Ihr Geschäft beruht auf der Durchleitung von Strom bis in ihren Haushalt. Je mehr Strom Sie kaufen, desto mehr verdienen die Netzbetreiber. Viele von ihnen schüren nach wie vor Zweifel an der Sicherheit von Stecker-Solaranlagen oder ignorieren die Rechtslage. Davon sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Nach Angaben von Marktkennern verzichten übrigens viele Kunden auf eine Anmeldung bei Bundesnetzagentur und Netzbetreiber, nur um sich keine Scherereien einzuhandeln.
Der Netzbetreiber im Main-Taunus-Kreis ist die Syna GmbH, ein Tochterunternehmen der Süwag AG. Die Syna stellt ein Anmeldeformular für Stecker-Solargeräte bis 600 Watt Ausgangsleistung bereit, errichtet aber hohe Hürden dafür ‒ ohne Elektriker geht gar nichts. Der soll die Leitungen prüfen und eine spezielle Einspeisesteckdose installieren. Das macht die Sache kompliziert, langwierig und teuer und bietet nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) auch keinen Mehrwert. Unserer Meinung nach überschreitet die Syna hiermit auch ihre Kompetenzen. Eine Stecker-Solaranlage muss ihr zwar gemeldet werden; über welchen Steckertyp sie angeschlossen ist, liegt aber außerhalb der Zuständigkeit des Netzbetreibers. Die endet nach § 5 Satz 2 NAV an der Hausanschlusssicherung, sprich: dem Sicherungskasten. Lediglich schädliche Rückwirkungen auf das öffentliche Netz müssen Sie ausschließen. Das wird durch eine Konformitätserklärung für den Wechselrichter des Stecker-Solargerätes gemäß VDE AR 4105 garantiert.
Das Anmeldeformular der Syna finden wir auch in sich widersprüchlich. So soll der Nutzer dafür bürgen, dass erzeugter Strom „ausschließlich selbst genutzt wird“, was technisch gar nicht ohne Weiteres möglich ist, denn überschüssiger Strom fließt automatisch ins öffentliche Netz. Das ist auch völlig unproblematisch. Selbst der von der Syna immer wieder bemühte VDE stellt ausdrücklich fest, dass “eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zulässig” sei (Quelle: VDE, Steckerfertige PV-Anlagen, Frage 12). Schon im nächsten Satz des Anmeldeformulars der Syna soll der Nutzer sodann erklären, dass er für „eventuell in das Netz eingespeisten Strom“ (den es dann ja gar nicht geben dürfte) keine Vergütung beansprucht. Wir versuchen derzeit, mit der Syna ins Gespräch zu kommen, damit die Anmeldung eines Stecker-Solargerätes vereinfacht wird.
Ein Solarmodul an der Hauswand zu befestigen, ist formal eine bauliche Veränderung. Die Befestigung am Balkongeländer ist eine gestalterische Änderung. Beidem muss der Vermieter oder auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zustimmen. Die WEG entscheidet darüber mit Mehrheit; Einstimmigkeit ist nicht erforderlich.
Die Zustimmungspflicht könnte womöglich bald durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausgehebelt werden. Dort könnte festgeschrieben werden, dass Errichtung und Betrieb von Solaranlagen in „überragendem öffentlichen Interesse“ liegen. Dahinter müssten dann wohl Vermieterinteressen an der Hausgestaltung und womöglich auch der Denkmalschutz zurücktreten. Mehr dazu finden Sie hier.
Unabhängig davon dürfte es sinnvoll sein, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht können Sie ihn sogar dazu bringen, selbst auch eine Stecker-Solaranlage aufzustellen.
Das hängt von vielem ab, zunächst vom Ertrag: Zu welcher Himmelsrichtung sind die Solarmodule ausgerichtet? In welchem Winkel stehen Sie zur Sonne? Und wichtiger noch: Sind sie frei von Verschattungen? Dann kommt auch das Verbrauchsprofil ins Spiel. Wieviel Strom können Sie genau dann, wenn er erzeugt wird, selbst nutzen? Sind Sie tagsüber zuhause, wenn die Sonne vom Himmel knallt? Sie können aber auch Ihr Verhalten anpassen, indem Sie Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine über die Zeitvorwahl so einstellen, dass sie dann laufen, wenn der Solarertrag hoch ist.
Mit dem Stecker-Solar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin können Sie Ihren Ertrag und ihre jährliche Ersparnis abschätzen.
Einen Praxisbericht aus dem langjährigen Betrieb einer Stecker-Solaranlage durch unser Genossenschaftsmitglied Stefan Ruppert aus Kriftel finden Sie hier.
Der Main-Taunus-Kreis hat ein Förderprogramm für Mini-Solarmodule aufgelegt. Pro Haushalt können 100 Euro Zuschuss beantragt werden. Doch der Antragsteller muss sich dafür allen (aus unserer Sicht überzogenen) Anforderungen des Netzbetreibers Syna unterwerfen, einen Elektriker beauftragen und eine spezielle Einspeisesteckdose installieren lassen. Die Kosten dafür dürften deutlich höher sein als der Förderbetrag. Günstiger wäre es daher, eine Anlage mit Schukostecker zu kaufen und auf die Förderung zu verzichten.
Prüfen Sie, ob es bereits ein Förderprogramm in Ihrer Kommune mit besseren Bedingungen gibt. So werden Balkon-Photovoltaikanlagen in Eschborn mit pauschal 400 Euro gefördert, wenn ein Fachbetrieb die Anlage installiert. Da kann es sich lohnen, auf einen Elektriker zu warten. Zum Eschborner Förderprogramm.
Weitere laufende Förderprogramme für Stecker-Solargeräte von Kommunen des MTK sind uns derzeit nicht bekannt. In Kelkheim wird zurzeit eines ausgearbeitet. Auch die Nachbarstadt Frankfurt will die Nutzung der Balkonkraft vereinfachen, dazu ihre problematische Erhaltungssatzung ändern und Anlagen künftig bezuschussen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir ein Förderprogramm in der Region übersehen haben.
Nein. Das würde zwar rechnerisch den größten Ertrag liefern, aber wieviel nutzt Ihnen der Sonnenstrom am Mittag, wenn Sie dann gar nicht zuhause sind? Eine Ost-West-Ausrichtung einer Stecker-Solaranlage mit zwei Modulen könnte die Ertragskurve so abflachen und verbreitern, dass Sie in den Morgen- und Abendstunden einen größeren Ertrag haben. Wenn Sie die Einspeisesteckdose mit einem Energiemessgerät ausstatten, können Sie mit der Ausrichtung der Module auch experimentieren, bis Ertrag und Verbrauch am besten zusammenpassen.
Ihr Zähler darf aus rechtlichen Gründen nicht rückwärts laufen, er muss über eine Rücklaufsperre verfügen. Die alten analogen schwarzen Zähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) haben diese in der Regel nicht. Ihr Netzbetreiber würde den Zähler dann gegen einen digitalen Zähler tauschen, wenn Sie Ihre Stecker-Solaranlage bei ihm anmelden. Dieser Austausch steht in den nächsten Jahren ohnehin an und ist für Sie kostenlos. Für den digitalen Zähler zahlen Sie dann allerdings eine etwas höhere Jahresgebühr, die Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen können. Der gesetzlich festgelegte Höchstwert beträgt 20 Euro pro Jahr und Zähler.
Wir wünschen uns, dass noch viel mehr Menschen Stecker-Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerke nutzen, um ihren eigenen Strom dezentral selbst zu produzieren. Dafür brauchen wir weniger Bürokratie und eine echte Bagatellgrenze für Anlagen mit bis zu 600 Watt Ausgangsleistung. Sie sollten anmeldefrei und ohne weitere Restriktionen genutzt werden können. Auch eine ausdrückliche Klarstellung, dass ein Schukostecker für die Einspeisung ausreicht, würde helfen und Unsicherheit abbauen. Ähnliche Forderungen formuliert diese Petition an wichtige Entscheidungsträger.
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Sie möchten ein Steckersolargerät lokal im Main-Taunus-Kreis kaufen? Wir kooperieren mit der Hauptsache Grün GmbH aus Hofheim. Die Geräte können über www.hauptsache-gruen.de bestellt und in Kelkheim abgeholt werden. Auch eine Lieferung zu Ihnen nach Hause ist möglich. Beides ist nachhaltiger, als Solarmodule einzeln auf Einwegpaletten durch Deutschland zu schicken.
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Hinweis
Wir haben unsere Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt, können für die Richtigkeit aber keine Gewähr übernehmen. Sie stellen auch keine Rechtsberatung dar. Eine detaillierte juristische Ausarbeitung zu den rechtlichen Aspekten der Balkonkraftwerke finden Sie hier. Über die lebhaften Diskussionen in der Normungskommission beim VDE lesen Sie hier mehr. Wir empfehlen Ihnen auch das Informationsangebot zu Stecker-Solargeräten der Verbraucherzentralen.